80/3 Material

Quelle: https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/publikationen/DasPetitionsrecht_BF.pdf

Hinter diesem Kürzel verbirgt sich die Entscheidung über die von uns eingereichte Petition vor dem Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz am 24.11.2022. Tatsächlich können wir einen Erfolg vermelden. Die Abgeordneten befanden nach Anhörung des 1. Vorstands der IG unsere Anliegen und Bedenken für so wichtig, dass die Petition „der Staatsregierung zur Berücksichtigung, zur Würdigung, als Material oder zur Kenntnisnahme überwiesen“ wird (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLTGO-80). Im Besonderen heißt dies, dass die bayerische Staatsregierung mit besonderem Augenmerk das weitere Vorgehen beobachtet und die Position und Argumente der IG nochmals genauer untersuchen wird. Alle anwesenden MDL wurden erneut dazu eingeladen, nach Großmehring zu kommen und sich ein Bild von der Lage zu verschaffen. Auf dem Foto sind von links nach rechts zu sehen: Rüdiger Woog, 1. Vorstand, Erich Schneider, Beisitzer, Heidi Eckert, Beisitzerin, und Anton Amann, Beisitzer.